Wasserversorgungsbeitrag
Email von: Marion Thiele vom Stadtplanungsamt:
Betreff: Wasserversorgungsbeitrag im Stadtteil Emmertsgrund
Datum: Thu, 22 Oct 2015 14:51:06 +0000
Sehr geehrter Herr Dr. von Steldern,
es gibt Neues zur Festsetzung von Wasserversorgungsbeiträgen für den Stadtteil Emmertsgrund,
das wir Ihnen als Multiplikator vorab kurz mitteilen möchten.
Das Wesentliche vorab, wir bereiten aktuell die Aufhebung der Bescheide zur Festsetzung eines
Wasserversorgungsbeitrags für den Stadtteil Emmertsgrund vor. Zwei erste Bescheide sind bereits
abgesandt worden.
Nachdem die Nacherhebung unter zeitlich ungünstigen Bedingungen erfolgen musste, haben wir uns
jetzt die Zeit genommen, alle denkbaren Fragen noch einmal gründlich zu prüfen, unabhängig davon,
ob sie vorgetragen wurden oder nicht. Aus einem zwischenzeitlich vorliegenden Kaufvertrag aus den
70er Jahren ergaben sich Hinweise auf einen Erschließungsvertrag aus den 60er Jahren. Mit einem
Erschließungsvertrag wird zwischen einer Stadt und einem in der Regel privaten Investor vereinbart,
dass zum Beispiel Straßen, und Abwasserkanäle von dem Investor hergestellt werden. Der Vertrag regelt
neben der Art der Ausführung die Kostentragung bzw. die Wirkung auf öffentlich rechtliche Beiträge.
Die Übertragung der Erschließungsleistung bezog hier ausnahmsweise auch die Wasserversorgung ein. Die
weiteren Recherchen ergaben, dass nicht alle Grundstücke tatsächlich vertragsgemäß durch den
Erschließungsträger (Neue Heimat) erschlossen wurden. Für den größten Teil der Grundstücke im Stadtteil
Emmertsgrund ist aber im Ergebnis festzustellen, dass der Beitrag nicht mehr entstanden ist, da
öffentlich-rechtliche Beiträge mit der Übernahme der Kosten durch den Erschließungsträger vertraglich
als abgegolten vereinbart wurden. Dazu gehört auch die Bothestraße. Die in diesen Fällen ergangenen
Bescheide werden aufgehoben, unabhängig, ob Widerspruch erhoben wurde oder nicht. Gezahlte Beiträge
werden zurückerstattet.
Die Stadtverwaltung bedauert, dass wegen des hohen Zeitdrucks im Ergebnis zunächst eine falsche
Entscheidung getroffen wurde und wir Ihnen damit Ärger und Mühe bereitet haben. Wir bedanken uns
vielmals für Ihre Gesprächsbereitschaft und Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marion Thiele
Stadtplanungsamt